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AGB`s |
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Hier könnt ihr nachlesen, an welche Regeln ihr Euch halten solltet, damit alles optimal abläuft! |
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
Einlass nur mit gültiger Eintrittskarte.
Das Mitbringen von Glasbehältern, wasserfester Marker, Spraydosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen in das Veranstaltungsgelände ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Wer beim tecken erwischt wird, wird dazu verpflichtet, alle an dem Abend enstandenen Malereien zu entfernen. Zudem wird in diesem Fall die Polizei gerufen. Die dann weitere Vorgehensweise obliegt der Polizei.
Schadensansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei vorheriger Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
Wer beim Drogenkonsum im Gebäude erwischt wird, muss diese abgeben und wird des Hauses verwiesen. Das selbe gilt für gefundene Drogen am Eingang. Die Sicherheitskräfte haben dabei das Recht, die gefundenen Drogen einzubehalten und zu vernichten. Dies muss deshalb beachtet werden, weil der Veranstalter dazu verpflichtet ist dies kund zu tun, da es sich um ein Jugendzentrum handelt und weil es ein öffentlicher Ort ist.
Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
Das Hausrecht am Veranstaltungstag liegt beim Veranstalter.
Das Mitbringen von Tieren in die Veranstaltungsfläche ist grundsätzlich untersagt.
Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Auto auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet weder für verlorengegangene noch für gestohlene Sachen und ist auch nicht dafür verantwortlich.
Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neusten Fassung sind zu beachten und einzuhalten (Jugendliche haben das Gelände nach dem Jugendschutzgesetz um 24:00 zu verlassen.
Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhält der Veranstalter von dem Besucher ohne gesonderte Vergütung das Recht, Bild / Ton- Aufnahmen herzustellen, zu senden oder senden zu lassen sowie diese selbst oder durch Dritte ausstrahlen und zu audiovisuellen / Printzwecken zu nutzen.
2003-10-30
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